Seit dem 6. Juni 2025 gilt im deutschen Strommarkt eine bedeutende Neuerung: Der Anbieterwechsel muss nun werktags innerhalb von 24 Stunden vollständig abgewickelt werden. Diese wichtige Regelung soll den Wechselprozess für Stromkunden deutlich beschleunigen und kundenfreundlicher gestalten. In unserem aktuellen Gesetze-Radar sprechen wir darüber.
Warum der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?
Bisher dauerte ein Lieferantenwechsel im Strommarkt oft mehrere Wochen – ein Prozess, der von der Europäischen Union als zu lang angesehen wurde. Deshalb verpflichtet die EU nun alle Mitgliedstaaten, den Wechselvorgang innerhalb von nur 24 Stunden zu ermöglichen. In Deutschland wurde hierfür der § 20a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst und durch einen Beschluss der Bundesnetzagentur umgesetzt. Diese Gesetzesänderungen definieren technische und organisatorische Vorgaben, die den schnellen Lieferantenwechsel sicherstellen.
Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für Kunden und Unternehmen?
Der neue Wechselprozess gilt ausschließlich für den Strommarkt; der Gasmarkt ist derzeit nicht betroffen. Er umfasst alle Stromkunden sowie alle Marktteilnehmer wie Stromlieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Wichtig: Die Regelung beschränkt sich auf die technische und organisatorische Abwicklung des Wechsels – beispielsweise die Übertragung von Kundendaten, die Zählerstandablesung und die IT-Systemanpassungen der beteiligten Unternehmen. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
So funktioniert der neue Wechselprozess
Seit dem 6. Juni 2025 muss jede Wechselanfrage an einem Werktag innerhalb von 24 Stunden vollständig abgewickelt werden. Die Frist beginnt, sobald der neue Lieferant den Wechsel beim Netzbetreiber anmeldet. Wochenenden und bundeseinheitliche Feiertage sind davon ausgenommen.
Rückwirkende An- und Abmeldungen sind nicht mehr erlaubt: Jeder Wechsel muss zu einem im Voraus festgelegten zukünftigen Datum erfolgen. Erfahren Sie mehr dazu in unserer aktuellen Gesetze-Radar-Folge.

Übergangsphase und behördliche Kontrolle
Bis Ende 2025 haben die Marktteilnehmer eine Übergangsphase, um ihre Systeme an die neuen Vorgaben anzupassen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Einhaltung der Regelungen vollumfänglich von der Bundesnetzagentur überwacht. Verstöße gegen Fristen und Prozesse können zu Sanktionen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.
Mehr erfahren?
Bleiben Sie mit unserem Gesetze-Radar auf dem Laufenden. Schauen Sie sich die komplette Gesetze-Radar-Folge an, um mehr über die Bedeutung und den Wechselprozess zu erfahren. In unserer Gesetze-Radar-Mediathek finden Sie außerdem weitere Lehrvideos zu aktuellen Gesetzesänderungen in der Energiebranche, der öffentlichen Verwaltung und Industrie.
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