Quellensteuer nach § 50a EStG
- Voraussetzungen für die Abzugsteuer nach § 50a EStG
- Prüfkriterien für bestimmte Szenarien (u. a. Rechteüberlassung, Darbietungen)
- Ermittlung der Steuerhöhe
- Ablauf des Besteuerungsverfahrens
- Übungen anhand konkreter Fallbeispiele
- Trainingsdauer
- 30-45 Minuten
- Level
- Vertiefungswissen
- Zielgruppe
- Kaufmännisches Personal / Büropersonal
- ID
- ID: 761
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Nutzungsrechte, Darbietungen und Co. richtig versteuern
Wer mit Nutzungsrechten aus dem Ausland, aber auch mit der Buchung von Darbietenden zu tun hat, der muss eine besondere Form des Steuerabzugs kennen. Sie wird in § 50a EStG beschrieben und zu den „Quellensteuern“ gezählt. Was ist hier anders als beim üblichen Besteuerungsverfahren? Und wie genau erkenne ich, wann § 50a einschlägt? Dieses Training beantwortet alle Fragen.
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Wirkungsvoller Selbst-Check
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Moderation durch reale Personen
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