Quellensteuer nach § 50a EStG
Nutzungsrechte, Darbietungen und Co. richtig versteuern
Überblick:
- Abzugsteuer nach § 50a EStG
- Prüfkriterien
- Ermittlung der Steuerhöhe
- Ablauf des Besteuerungsverfahrens
- Übungen anhand konkreter Fallbeispiele
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Wer mit Nutzungsrechten aus dem Ausland, aber auch mit der Buchung von Darbietenden zu tun hat, der muss eine besondere Form des Steuerabzugs kennen. Sie wird in § 50a EStG beschrieben und zu den „Quellensteuern“ gezählt. Was ist hier anders als beim üblichen Besteuerungsverfahren? Und wie genau erkenne ich, wann § 50a einschlägt? Dieses Training beantwortet alle Fragen.

Steuerhöhe
So wird sie berechnet

Besteuerungsverfahren
So ist der Ablauf

Abzugssteuer
Das sind die Prüfkriterien





