Quellensteuer nach § 50a EStG
Nutzungsrechte, Darbietungen und Co. richtig versteuern
Überblick:
- Abzugsteuer nach § 50a EStG
- Prüfkriterien
- Ermittlung der Steuerhöhe
- Ablauf des Besteuerungsverfahrens
- Übungen anhand konkreter Fallbeispiele
Wer mit Nutzungsrechten aus dem Ausland, aber auch mit der Buchung von Darbietenden zu tun hat, der muss eine besondere Form des Steuerabzugs kennen. Sie wird in § 50a EStG beschrieben und zu den „Quellensteuern“ gezählt. Was ist hier anders als beim üblichen Besteuerungsverfahren? Und wie genau erkenne ich, wann § 50a einschlägt? Dieses Training beantwortet alle Fragen.

Steuerhöhe
So wird sie berechnet

Besteuerungsverfahren
So ist der Ablauf

Abzugssteuer
Das sind die Prüfkriterien
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