Wer im Lebensmittelbereich tätig ist und dabei mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommt, braucht eine entsprechende Erst-Belehrung vom Gesundheitsamt. Bedeutet für die Gesundheitsämter: jede Menge Arbeit. Wie es auch anders geht, lesen Sie hier in unserem Beitrag im „Kommunal“.
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
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