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Die Energiewirtschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, der durch technologische Innovationen und regulatorische Anpassungen vorangetrieben wird. Ein zentrales Element dieser Entwicklung ist der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Dieser Beitrag soll dir einen umfassenden Überblick über die Hintergründe, Inhalte und Implikationen dieses Gesetzes bieten und als Grundlage für die weitere Diskussion nach unserem Webcast dienen.

Was besagt der § 14a EnWG?

Der § 14a des Energiewirtschaftgesetzes zielt darauf ab, den Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und anderen flexiblen Verbrauchern zu regeln. Er ermöglicht es Energieversorgungsunternehmen (EVU), diese Verbraucher zu steuern, um Netzengpässe zu vermeiden und eine stabile Energieversorgung zu gewährleisten. Dabei geht es nicht um die Abschaltung, sondern um die gezielte Absenkung des Strombezugs in Spitzenzeiten.

Neue Verpflichtung für EVU?

Ja, der § 14a EnWG bringt neue Anforderungen für EVU mit sich. Diese müssen nun nicht nur die Versorgung sicherstellen, sondern auch aktiv in die Steuerung der Verbrauchseinrichtungen eingreifen. Dies erfordert Investitionen in Technologie und Infrastruktur sowie Anpassungen in den Betriebsabläufen.

Konkrete Auswirkungen und To-dos für EVU

EVUs müssen sicherstellen, dass sie die technischen Voraussetzungen für die Steuerung flexibler Verbraucher schaffen. Dies umfasst den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter Gateways, SMGW) und die Implementierung entsprechender Steuerungssoftware. Die Umsetzung ist zeitkritisch, da bestimmte Fristen für den Rollout und die Inbetriebnahme dieser Systeme bestehen.

Handlungsempfehlung

  • Starte frühzeitig mit der Planung und Implementierung der notwendigen Technologien.
  • Nutze vorhandene Förderprogramme und Kooperationen.
  • Schule Personal entsprechend und informiere die Kunden.

Was versteht man unter „steuerbaren“ Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte und Systeme, die ihren Stromverbrauch flexibel an die Netzsituation anpassen können. Dazu gehören insbesondere:

  • Elektrofahrzeuge (E-Mobility)
  • Wärmepumpen
  • Elektrische Speicherheizungen
  • Andere flexible Lasten, die auf Anforderung ihre Leistung anpassen können

Energiewirtschaftliche Einordnung des Gesetzes

Der § 14a EnWG ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Energiezukunft, da er hilft, die Herausforderungen der volatilen Stromerzeugung und des variablen Verbrauchs zu bewältigen. Mit der zunehmenden Integration erneuerbarer Energien, die wetterabhängig und daher unregelmäßig sind, ist es essenziell, flexible Verbraucher zu haben, die schnell auf die Netzanforderungen reagieren können.

Bedeutet „steuerbar“, dass Energieversorgungsunternehmen einfach abschalten dürfen?

Nein, es geht nicht um die vollständige Abschaltung, sondern um die temporäre Absenkung der Leistung. Die Verbraucher sollen weiterhin versorgt werden, jedoch mit einer reduzierten Leistung, um Netzengpässe zu vermeiden.

Steuerbare Netzanschlüsse

Neben einzelnen Verbrauchern können auch gesamte Netzanschlüsse steuerbar sein. Dies betrifft insbesondere Bereiche mit hoher Dichte an flexiblen Verbrauchern, wie Wohngebiete mit vielen Elektrofahrzeugen oder Neubaugebiete mit hoher Wärmepumpendichte.

Fallbeispiel: Stadtwerke Oranienburg

Vor einigen Wochen ging durch die Presse, dass die Stadtwerke Oranienburg keine weiteren Netzanschlüsse für Elektrofahrzeuge zulassen wolle, da die Netzkapazität erschöpft sei. Dies zeigt, dass technische Möglichkeiten und gesetzliche Vorgaben manchmal im Konflikt stehen. Es unterstreicht die Notwendigkeit, Netzinfrastruktur und flexible Steuerungsmöglichkeiten parallel auszubauen.

Begriff „Dual-Use“ im Energiekontext

„Dual-Use“ bezeichnet die Möglichkeit, dass eine Verbrauchseinrichtung sowohl im regulären Betrieb als auch zur Netzstabilisierung genutzt werden kann. Ein Elektrofahrzeug kann beispielsweise geladen werden, wenn viel erneuerbare Energie verfügbar ist, und die Ladung verzögern, wenn das Netz belastet ist.

Technische Anforderungen und SMGW-Rollout

Um die Vorgaben des § 14a EnWG umzusetzen, muss das Netz ertüchtigt werden. Dies ist Teil des Rollouts intelligenter Messsysteme (Smart Meter Gateways), die die bidirektionale Kommunikation und Steuerung ermöglichen.

Ausbaufahrplan:

  • Schrittweise Installation von SMGWs
  • Integration in bestehende Netzleitsysteme
  • Schulung von Personal und Information der Verbraucher

Intelligente Messsysteme (Smart Meter Gateways)

Eine der zentralen Anforderungen des § 14a EnWG ist der Einsatz intelligenter Messsysteme (SMGW). Diese Systeme sind entscheidend für die Erfassung und Übermittlung von Verbrauchsdaten sowie für die Steuerung der angeschlossenen Geräte. Die Implementierung dieser Technologie erfordert:

Installation eines SMGW:
EVUs müssen sicherstellen, dass in den Haushalten und bei den betroffenen Verbrauchseinrichtungen intelligente Messsysteme installiert werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Installationsunternehmen und möglicherweise Anpassungen an den bestehenden Stromanschlüssen.

Datenkommunikation:
SMGWs müssen in der Lage sein, Daten sicher und zuverlässig zu übertragen. Dies erfordert eine stabile und sichere Kommunikationsinfrastruktur, die den Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit entspricht.

Integration in bestehende Systeme:
Daten, die durch Smart Meter Gateways erfasst werden, müssen in die bestehenden Netzleitsysteme und Abrechnungssysteme der EVUs integriert werden. Dies kann Anpassungen an der Software und den internen Prozessen erfordern.

Steuerungssoftware

Neben der Hardware müssen EVUs auch die passende Software implementieren, die es ermöglicht, die Verbrauchseinrichtungen zu steuern. Hierzu gehören:

Entwicklung oder Anschaffung von Steuerungssoftware:
Die Software muss in der Lage sein, die Daten aus den SMGWs auszuwerten und entsprechende Steuerungssignale an die Verbrauchseinrichtungen zu senden.

Echtzeit-Überwachung:
Die Software muss eine Echtzeit-Überwachung und -Steuerung der Verbrauchseinrichtungen ermöglichen, um auf kurzfristige Änderungen im Netz reagieren zu können.

Benutzerfreundlichkeit:
Die Software sollte benutzerfreundlich gestaltet sein, um den Mitarbeitern der EVUs eine einfache Bedienung zu ermöglichen.

Organisatorische Maßnahmen

Die Umsetzung des § 14a EnWG erfordert umfangreiche organisatorische Anpassungen in den Energieversorgungsunternehmen. Dazu gehören die Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter, um die neuen Technologien effizient zu nutzen und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Ebenso wichtig ist eine klare und transparente Kommunikation mit den Kunden, um Akzeptanz und Verständnis für die neuen Maßnahmen zu fördern.

Schulung und Weiterbildung

Die Einführung der neuen Technologien und Prozesse erfordert eine umfassende Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter. Sie benötigen:

Technische Schulungen:
Mitarbeiter müssen in der Bedienung und Wartung der SMGWs und der Steuerungssoftware geschult werden.

Fachliche Schulungen:
Mitarbeiter müssen sowohl über ein Grundverständnis für die Strukturen der EVUs verfügen als auch über fachspezifische Inhalte.

Prozess-Schulungen:
Mitarbeiter müssen die neuen Prozesse verstehen und in der Lage sein, diese effizient umzusetzen. Dies kann Workshops und Schulungen zu den neuen Arbeitsabläufen umfassen.

Kundenkommunikation

Informationskampagnen
EVUs sollten Informationskampagnen starten, um ihre Kunden über die Vorteile und Notwendigkeiten der neuen Steuerungsmaßnahmen zu informieren.
Unterstützende eTrainings
Kundensupport
Ein gut erreichbarer Kundensupport sollte eingerichtet werden, um Fragen und Bedenken der Kunden zeitnah beantworten zu können.
Unterstützende eTrainings

Regulatorische Anforderungen und Fristen

EVUs müssen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben des § 14a EnWG einhalten. Hierzu zählen die termingerechte Umsetzung sowie Dokumentation und Berichtspflichten.

Technische und organisatorische Maßnahmen müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen erfolgen. Verzögerungen können zu Sanktionen oder anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Die Implementierung und der Betrieb der neuen Systeme müssen umfassend dokumentiert und in regelmäßigen Berichten an zuständige Behörden übermittelt werden.

Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden

Eine enge Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden ist notwendig, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Dies kann regelmäßige Abstimmungsrunden und gemeinsame Arbeitsgruppen umfassen.

Handlungsempfehlungen

Um die Anforderungen des § 14a EnWG erfolgreich umzusetzen, sollten EVUs die folgenden Schritte beachten:

  1. Frühzeitige Planung:
    Beginne frühzeitig mit der Planung und Implementierung der notwendigen Maßnahmen. Erstelle einen detaillierten Umsetzungsplan mit klar definierten Meilensteinen und Verantwortlichkeiten.

  2. Ressourcen sicherstellen:
    Stelle sicher, dass die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Maßnahmen umzusetzen. Dies umfasst sowohl interne Ressourcen als auch externe Dienstleister.

  3. Kontinuierliche Überwachung und Anpassung:
    Überwache kontinuierlich den Fortschritt der Umsetzung und passe bei Bedarf Pläne und Maßnahmen an. Dies hilft, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Durch die frühzeitige und sorgfältige Planung sowie die enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten können EVUs die Herausforderung des § 14a EnWG erfolgreich bewältigen und gleichzeitig die Chancen nutzen, die sich durch die neue Gesetzgebung bieten.

Monetäre Kompensation für Verbraucher

Endverbraucher müssen die Absenkung der Leistung nicht einfach hinnehmen. Es gibt Regelungen zur monetären Kompensation, entweder durch niedrigere Strompreise oder durch spezifische Vergütungsmodelle, die die Flexibilität der Verbraucher honorieren.

 

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Markt und Zukunftsaussichten

Die Einführung des § 14a EnWG bietet sowohl für EVUs als auch für Verbraucher Chancen und Vorteile. Für Energieversorgungsunternehmen eröffnet sich ein neues Geschäftsmodell durch die Bereitstellung flexibler Lasten. Verbraucher profitieren von flexiblen Tarifen und möglichen Vergütungen für ihre Flexibilität.

Konkrete Geschäftsmodelle

Dynamische Tarife

Dynamische Tarife

Strompreise, die sich an der aktuellen Netzsituation orientieren.

Preisliche Optimierung

Preisliche Optimierung

Durch gezielte Steuerung können Kosten gesenkt und Erlöse maximiert werden.

Eigenverbrauch

Eigenverbrauch

Optimierung des Eigenverbrauchs durch flexible Nutzung von selbsterzeugtem Strom (z. B. aus Photovoltaik).

Strombörse

Strombörse

Teilnahme an Regelenergiemärkten durch Bereitstellung flexibler Lasten.

Zukunftsausblick

Energiewirtschaftszweige werden sich weiter dynamisch entwickeln. Weitere gesetzliche Anpassungen sind zu erwarten, um die Integration erneuerbarer Energien und die Digitalisierung der Netze voranzutreiben. Technologische Fortschritte wie die Weiterentwicklung von Smart Grids und die Integration von Speichertechnologien werden eine zentrale Rolle spielen.

Top-3-Tipps für EVU

  1. Anfangen:
    Starte frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der Anforderungen des § 14a EnWG.

  2. Lernkurve nutzen:
    Profitiere von den Erfahrungen anderer und baue kontinuierlich Know-how auf.

  3. Selbstständig agieren:
    Sei proaktiv und gestalte die Energiezukunft aktiv mit.

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